
Wer übernimmt die Kosten für eine Orientierungs- und Mobilitätsschulung
Kostenträger sind:Über die jeweilige Zuständigkeit beraten wir Sie gerne.
- Gesetzliche oder private Krankenkassen
- Amt für Soziales
- Agentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherungsträger
Die Übernahme der Kosten für eine Schulung wird von uns bei dem zuständigen Kostenträger beantragt.
Um einen Kostenvoranschlag einreichen zu können benötigen wir eine augenärztliche Verordnung (Rezept mit Diagnose) über einen Langstock, einen Ersatzstock und Mobilitätsschulung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
zum Seitenanfang