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Wer übernimmt die Kosten für eine Orientierungs- und Mobilitätsschulung

Kostenträger sind:

  • Gesetzliche oder private Krankenkassen

  • Amt für Soziales

  • Agentur für Arbeit

  • Berufsgenossenschaften

  • Rentenversicherungsträger

Über die jeweilige Zuständigkeit beraten wir Sie gerne.
Die Übernahme der Kosten für eine Schulung wird von uns bei dem zuständigen Kostenträger beantragt.
Um einen Kostenvoranschlag einreichen zu können benötigen wir eine augenärztliche Verordnung (Rezept mit Diagnose) über einen Langstock, einen Ersatzstock und Mobilitätsschulung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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Birgit Aron und Andrea Laudi
Rehabilitationslehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte im Bereich Orientierung & Mobilität
Fon:      0421 16102914 oder 0511 447627
Büro:    Quellengrund 2, 30453 Hannover